Anforderung von Leistungserklärungen nach Bauproduktenverordnung
(BauPVO) gem. Verordnung EU Nr. 305/2011
Als Hersteller von Bauprodukten aus H+H Porenbeton kennzeichnen wir unsere Produkte mit dem CE Kennzeichen nach Artikel 30 der Verordnung EG Nr. 765/2008 mit dem auf der Verpackung angebrachten Etikett.
Wir stellen für alle unsere Produkte Leistungserklärungen nach EU 305/2011 Artikel 4 zur Verfügung.
Die Leistungserklärung zu einem Produkt kann in deutscher Sprache oder in der Sprache eines Mitgliedsstaates, in dem das Produkt geliefert wurde, durch Setzen der entsprechenden Markierung zum Versand per E-Mail (im Format .pdf) angefordert werden.
Auf Wunsch kann ebenfalls das CE Etikett ohne direkten Bezug zu einem gelieferten Artikel durch setzen der entsprechenden Markierung zum Versand per E-Mail (im Format .pdf) angefordert werden.